Futtermittel Zulassung

    Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

    Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

    Online-Dienst

    Registrierung von gewerblichen Futtermittelunternehmen

    ID: L100022_46679b063de737e2815d7d796bd15d718461f2e37fc0c99b8aeb69cd370264d5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ohne

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

    Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.

    Fristen

    Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

    Kosten

    Die Registrierung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de