Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erweitern

    Hinweise für Ahorn

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    Beschreibung

    Hinweise für Ahorn

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    • Taxen,
    • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr,
    • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen,
    • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.

    Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.

    Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

    ID: L100022_ea137876dbb2d36e19ea3b631847857dcee7eec0e2dc082a826d9783e0b568b8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahorn

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
    • Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe: nur bei Krankenwagen
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre). Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
    • ärztliche Eignungsbescheinigung. Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • leistungspsychologisches Gutachten. In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
      • Belastbarkeit
      • Reaktionsfähigkeit
      • Orientierungsfähigkeit
      • Konzentrationsfähigkeit

    Sie können den Nachweis erbringen durch:

    • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahorn

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr
    • gültiger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    • Mindestalter: 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen oder Verkehrsverstöße vorliegen
    • Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr. Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahorn

    Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

    • § 11 Eignung
    • § 12 Sehvermögen
    • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ahorn

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahorn

    Der Antrag kann schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. . Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Fristen

    Hinweise für Ahorn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ahorn

    • Erweiterung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EUR 32,90
    • Weitere Kosten entstehen für die
      • Beantragung des Führungszeugnisses sowie
      • erforderlichen Eignungsnachweise und
      • ärztlichen Untersuchungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahorn

    Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en