Umweltbeeinträchtigung melden
Beschreibung
Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landkreises wenden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung und veranlasst die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.
Online-Dienst
Umweltbeeinträchtigung melden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Bauen und Naturschutz, Naturschutz (Amt für Bauen und Naturschutz, Naturschutz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die zuständige Behörde, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder elektronisch per Fax, App oder E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.
Die zuständige Behörde überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg