Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Bitte beachten Sie:

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie:

    • Anträge bei der Führerscheinstelle können Sie nur noch schriftlich eingereicht werden.
    • Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und gegebenenfalls Ihres Führerscheins bei.
    • Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

    -------------------------------------------------------------------------

    Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU Richtlinie 2018 / 645 in nationales Recht umgesetzt.

    Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.

    Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung dieser Karte erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin.

    Nach der Herstellung der Karte bekommen Sie diese automatisch von der Bundesdruckerei GmbH zugeschickt.

    Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie eine neue Karte.

    Achtung: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur beantragt werden, wenn Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C/CE oder D/DE noch gültig ist oder für diese eine Verlängerung separat beantragt wurde.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    ID: L100022_6006909-6007021-1919-6028449-769

    Beschreibung

    Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3349

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Führerschein (Kopie)
    • Fahrerqualifizierungsnachweis (wenn bereits vorhanden - Kopie)
    • Nachweis über die Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder Bescheinigung der IHK über den Nachweis der Grundqualifikation (Original)
    • biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Befristeter Führerschein

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular wird Ihnen zum Download unter der Rubrik "Formular" zur Verfügung gestellt.

    Expressverfahren: Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf die neue Karte verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften - "Bitte um Expressverfahren".

    Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Berufskraftfahrer-Qualifikation.

    Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Qualifikation nahtlos um fünf Jahre verlängert.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    • 32,50 Euro
    • bei Expressbestellung 37,90 Euro

    Hinweis: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE fallen die Kosten separat an und sind hierbei nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de