Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen

    Hinweise für Eschelbronn

    Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschelbronn

    Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

    Im Einzelnen betroffen sind alle Papierführerscheine, welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Dies umfasst auch Führerscheine, welche nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt wurden. Ebenso betroffen sind EU-Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

    Wer noch eines der genannten Führerscheindokumente besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss, siehe Fristen für den Umtausch. Dabei müssen Sie beachten, dass mit dem Zeitpunkt der Umstellung der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert.

    Online-Dienst

    Termin in Führerscheinstelle für Führerschein-Umtausch vereinbaren

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    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-95521

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    Postfach 10 46 80

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschelbronn

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • nationaler Führerschein
    • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
      • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschelbronn

    Sie besitzen einen alten Führerschein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschelbronn

    Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt die Antragstellung ausschließlich direkt bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch.

    Das Antragsformular wird mit den persönlichen Daten vor Ort ausgedruckt.

    Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen ab Antragstellung und wird Ihnen im Anschluss direkt zugeschickt. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

    Fristen

    Hinweise für Eschelbronn

    Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.

    Der Umtausch der Papierführerscheine, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Für Inhaber eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen:

    • Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen.
    • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 müssen den Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen.
    • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1959 und 1964 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen.
    • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen.
    • Personen mit Geburtsjahrgang 1971 und später müssen den Führerschein bis 19. Januar 2025 umtauschen.

    Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2008 müssen bis 19. Januar 2029 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2009 müssen bis 19. Januar 2030 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2010 müssen bis 19. Januar 2031 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2011 müssen bis 19. Januar 2032 umgetauscht werden.
    • Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2012 bis 18. Januar 2013 müssen bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

    Kosten

    Hinweise für Eschelbronn

    30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschelbronn

    Empfehlung: Beantragen Sie den Umtausch Ihres Führerscheins ab etwa einem Jahr vor der genannten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde. Überschreiten Sie die Frist für den Pflichtumtausch des Führerscheins, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Verwenden Sie den Führerschein trotz Verlust der Gültigkeit weiter, droht Ihnen bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld.

    Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin nach den aktuell gültigen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung bestehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en