• Bönnigheim (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
Baustellensicherheit

Verkehrsregelnde Maßnahmen für eine Baustelle beantragen

Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
das Einrichten einer Baustelle,
die Lagerung von Baumaterialien oder
das Aufstellen eines Gerüstes.
Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

Beschreibung

Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
das Einrichten einer Baustelle,
die Lagerung von Baumaterialien oder
das Aufstellen eines Gerüstes.
Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

Beispiele:
Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Eine Umleitung des Verkehres wird notwendig.

Online-Dienst

Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Massnahmen

ID: L100022_745dec0f18312527cf9319c9f04f53a7b3f294aa546ae8289cef036e4df87ea5

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten (GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten)

Adresse

Lieferanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Hausanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 07141 1442032

E-Mail: verkehrsamt@landkreis-ludwigsburg.de

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Erforderlich ist ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie ein Verkehrszeichenplan.

Voraussetzungen

Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.

Handlungsgrundlage(n)

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absperrung und Kennzeichnung)

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Behörde tun.

Fristen

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage.

Kosten

Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de