Verkehrsregelnde Maßnahmen für eine Baustelle beantragen
ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
das Einrichten einer Baustelle,
die Lagerung von Baumaterialien oder
das Aufstellen eines Gerüstes.
Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Beschreibung
Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
das Einrichten einer Baustelle,
die Lagerung von Baumaterialien oder
das Aufstellen eines Gerüstes.
Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Beispiele:
Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Eine Umleitung des Verkehres wird notwendig.
Online-Dienst
Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Massnahmen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten (GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141 1442032
erforderliche Unterlagen
Erforderlich ist ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie ein Verkehrszeichenplan.
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absperrung und Kennzeichnung)
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage.
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg