Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Online-Dienste

    Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung

    ID: L100022_0e4a54a2001cc351e0f0cf8aba4094fd5a7672767a997f70113b35e987213c62

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    Dienstleistung aus dem Vermessungsbereich

    ID: L100022_a9972ddc508c671df3ee30a76b1627195453ae5dc6869c90b80ab89d68f8e651

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Waiblingen - Fachbereich Bauen und Umwelt (Stadt Waiblingen - Fachbereich Bauen und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurze Straße 24

    71332 Waiblingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151 50013226

    E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
    • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

    Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

    Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

    Kosten

    Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1128)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de