Ausweispflicht - Befreiung beantragen
Hinweise für Laichingen
Beschreibung
Hinweise für Laichingen
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
Online-Dienst
Befreiung Ausweispflicht beantragen
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Ansprechpartner
Bürgeramt (Bürgeramt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: buergeramt@laichingen.de
Telefon Festnetz: 07333850
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Laichingen
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- Bei einem Antrag durch eine bevollmächtigte oder betreuende Person: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht oder einen Betreuerausweis
- Ausweis der bevollmächtigten Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Laichingen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Die Gültigkeit Ihres Personalausweises und gegebenenfalls Ihres Reisepasses ist abgelaufen.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
- für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt oder Sie werden im Falle der Handlungsungsunfähigkeit durch eine bevollmächtigte Person vertreten oder
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Laichingen
Verfahrensablauf
Hinweise für Laichingen
Sie können den Antrag formlos stellen. Auch eine betreuende oder bevollmächtigte Person kann den Antrag für Sie stellen.
Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
Hinweise für Laichingen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Laichingen
1 - 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Laichingen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Laichingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg