Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Hochdorf (Hochdorf)
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79095 Freiburg
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Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Lehen (Lehen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Tiengen (Tiengen)
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Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Opfingen (Opfingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ebnet (Ebnet)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
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Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)
Adresse
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79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefon: 0761 201-0) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Befreiung Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare und Onlinedienste“
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Bei einem Antrag durch eine Vertreterin / einen Vertreter:
Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
Ausweisdokument der Vertreterin / des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
- Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Freiburg
Sie wohnen in Freiburg und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Freiburg reicht nicht aus.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Antrag kann formlos oder mit dem zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.
Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg