Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

    Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

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    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

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    Onlineantrag - Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

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    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

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    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
      Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Befreiung Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare und Onlinedienste“
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
      zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Bei einem Antrag durch eine Vertreterin / einen Vertreter:
      Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
      Ausweisdokument der Vertreterin / des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
      Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
      • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
      • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
      • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Kein gültiges Ausweis-Dokument
      Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Hauptwohnsitz in Freiburg
      Sie wohnen in Freiburg und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Freiburg reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.

    Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Der Antrag kann formlos oder mit dem zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.
    Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de