Haushalt Vollzug Abwicklung von Einnahmen und Ausgaben

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Beschreibung

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Crailsheim (Stadt Crailsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    74564 Crailsheim

    Postfachadresse

    Postfach 14 65

    74554 Crailsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7951 4030

    Fax: +49 7951 4031400

    E-Mail: info@crailsheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

    Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.

    Rechtsbehelf

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Verfahrensablauf

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

    Wenn Sie es schriftlich erteilen:

    • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
    • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Keine

    Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

    • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Bearbeitungsdauer

    zeitnah

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en