Haushalt Vollzug Abwicklung von Einnahmen und Ausgaben

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Beschreibung

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

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    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

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    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Weilheim an der Teck (Stadt Weilheim an der Teck)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    73235 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Lieferanschrift

    Marktplatz 6

    73231 Weilheim an der Teck

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Stadtverwaltung) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 70 23/106 - 0

    Fax: 0 70 23/106 - 114

    E-Mail: stadt@weilheim-teck.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Weilheim an der Teck, Liegenschaften und Steuern (Stadt Weilheim an der Teck, Liegenschaften und Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    73235 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Lieferanschrift

    Marktplatz 6

    73231 Weilheim an der Teck

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Stadtverwaltung) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07023106231

    E-Mail: steueramt@weilheim-teck.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

    Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

    Wenn Sie es schriftlich erteilen:

    • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
    • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Keine

    Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

    • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    zeitnah

    Kosten

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weilheim an der Teck

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en