Archivgut Einsicht gewähren

    Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

    Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

    Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte des Landes von großer Bedeutung.

    Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt.

    Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

    Tipp: Das Landesarchiv Baden-Württemberg sorgt dafür, Archivgut als Teil des kulturellen Erbes und der Erinnerungskultur zu sichern, zu erhalten und zugänglich zu machen.

    Es hat sieben Standorte:

    • Freiburg
    • Karlsruhe
    • Ludwigsburg
    • Neuenstein
    • Sigmaringen
    • Stuttgart und
    • Wertheim
    • Kornwestheim

    Online-Dienst

    Benutzung des Archivs

    ID: L100022_862b3bd225c099afee7e0a605e1fcb7ca579087ff56224feff44013f0a2a0b1d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtgeschichte, Museum und Archiv (Abteilung Stadtgeschichte, Museum und Archiv)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurze Straße 33

    71332 Waiblingen

    Postfachadresse

    Postfach 17 51

    71328 Waiblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine nach Vereinbarung) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:30 - 18:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antrag (Das Antragsformular als PDF finden Sie hier)

    beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass.

    In folgenden Fällen:

    • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
      • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
      • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
    • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
      • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
      • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

    Voraussetzungen

    • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
    • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
      • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
      • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
    • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
      • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
      • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen.

    Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1128)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de