Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer

    Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

    • die Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
    • Wettbüros
    • Vorführungen von Sex- und Pornofilmen
    • das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.

    Online-Dienste

    Geräteergebnis mitteilen

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    SEPA Mandat EPA beantragen

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    Vergnügungssteuer

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    Sprache: de

    Vergnügungssteuer - Änderung persönlicher Daten mitteilen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Steuern und Abgaben (Abteilung Steuern und Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurze Straße 33

    71332 Waiblingen

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestands z.B. das Aufstellen von Spielgeräten, ist der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: 1128)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de