vorgesehen zum Löschen - Führerschein

    Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196

    Bitte beachten Sie:

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie:

    • Führerscheinanträge können nur noch schriftlich eingereicht werden.
    • Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und gegebenenfalls Ihres Führerscheins bei.
    • Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

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    Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

    Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

    Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

    Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Auflagenänderung - Ein- Austragung Schlüsselzahl im Führerschein (Onlineantrag mit Postversand)

    ID: L100022_6003583-6002741-1919-6028449-769

    Beschreibung

    Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3349

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
    • EU-Führerschein
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 25 Jahre
    • mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
      (EU-Führerschein / durchgängig ohne Unterbrechung, das heißt nicht bei Entzug)
    • Nachweis über die Absolvierung einer Fahrerschulung
      im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
      (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis)

      Eine Prüfung, in der die in der Fahrerschulung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden, ist nicht vorgesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung der Schlüsselzahl wird bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz persönlich beantragt.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    28,60 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) und
    10,00 Euro (für den Kartenführerscheintausch bei Datenänderung)

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de