• Meckesheim (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
Mietspiegel Veröffentlichung

Mietspiegel beantragen

Der Mietspiegel gibt Aufschluss über die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete und bietet damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet Karlsruhe (Stadtkreis).

Beschreibung

Der Mietspiegel gibt Aufschluss über die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete und bietet damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet Karlsruhe (Stadtkreis).

Der Karlsruher Mietspiegel wird von den Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter sowie vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einstimmig als quali­fi­zier­ter Mietspie­gel anerkannt.

Der Karlsruher Mietspiegel 2025 ist gültig für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Meckesheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

§ 558 Absatz 2 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete)

§ 558c BGB (Mietspiegel)

Rechtsbehelf

kein

Verfahrensablauf

Elektronische Ausgabe (kostenlos)

Die aktuelle Ausgabe können Sie sich unter "Formulare" in elektronischer Form (pdf) direkt herunterladen. Weitere ältere Versionen des Mietspie­gels ab 2019 finden Sie auf der Webseite der Statistikstelle Karlsruhe unter statistik.karlsruhe.de.

Ältere Versionen des Mietspiegels (ab 2013) sind bei Bedarf weiterhin als Print-Ausgabe direkt beim Amt für Stadt­ent­wick­lung erhältlich (E-Mail: statistik@karlsruhe.de).

Gebundene Ausgabe - deutschlandweit (Preis siehe Kosten)

  • - Versand der Broschüre nach Online-Bestellung mit elektronischer Bezahlung

Die Bestellung und Bezahlung kann direkt online über das beigefügte Formular erfolgen. Nach Eingang der Bestellung werden die gewünschten Exemplare des Karlsruher Mietspiegels per Post zugesendet.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

- - Sepa-Lastschrift (nur innerhalb Deutschlands möglich)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
- - PayPal

Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden

- - Haus & Grund Karlsruhe e. V.
- - Mieterverein Karlsruhe e. V.

Nach Eingang der Bestellung werden die gewünschten Exemplare des Karlsruher Mietspiegels per Post zugeschickt.

  • - Selbstabholung gegen Barzahlung in den Verkaufsstellen

Bei persönlicher Vorsprache bei den aufgeführten Dienststellen ist der Mietspiegel vor Ort zu bezahlen (Barzahlung).

  • - Schriftliche Bestellung einer gedruckten Ausgabe

Schriftliche Bestellungen der gedruckten Ausgabe richten Sie bitte ausschließlich an:

Stadt Karlsruhe
Amt für Stadtentwicklung
Statistikstelle
76124 Karlsruhe

 

Gebundene Ausgabe ins Ausland

Über das Online-Formular ist keine Bestellung mit Versand in das Ausland möglich.

Bitte wenden Sie Sich per E-Mail an statistik@karlsruhe.de

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für einen gebundene Ausgabe beträgt:

2 bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) zuzüglich Postversand (in der Regel von 1 bis 2 Tagen)

Kosten

7,50 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2025, 2023 und 2021 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
7,00 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2019 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
6,50 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2017 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
6,00 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2013 und 2015 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)

Hinweise (Besonderheiten)

-

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 13.02.2025 (von: 769)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de