Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_140bda381abb4e64a0f38c02915a041d99efd1bd4dd76c4978f80a544d8dc01a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Saulgau (Stadt Bad Saulgau)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Oberamteistraße 11

    88348 Bad Saulgau

    Hausanschrift

    Oberamteistraße 11

    88348 Bad Saulgau

    Postfachadresse

    Postfach 11 51

    88340 Bad Saulgau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Bad Saulgau) Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Saulgau) Mo 07:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr ungerade Kalenderwochen (nur jeden zweiten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07581/207-0

    Fax: 07581/207-860

    E-Mail: info@bad-saulgau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de