Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ulm
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
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Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Ulm
5,00 €
Die Hundesteuerersatzmarke kann direkt online bestellt und bezahlt werden.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung
Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet. - Zahlen per Kreditkarte
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig abgebucht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Ulm
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg