Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_6979bb3f7cf4ddbc8b583df453cd29a64b84d440f8fae6c2ab29c2bf315e14c3

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    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Ulm (Stadt Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 0

    Fax: +49 731 161 1613

    E-Mail: servicecenter@ulm.de

    Internet

    Sprachversion

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    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Donaustraße 5

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: steuern@ulm.de

    Fax: +49 731 161 1654

    Telefon Festnetz: +49 731 161 2276

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    5,00 €

    Die Hundesteuerersatzmarke kann direkt online bestellt und bezahlt werden.

    Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

    1. Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung
      Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.

    2. Zahlen per Kreditkarte
      Die fällige Gebühr wird von uns einmalig abgebucht.

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    Hundesteuersatzung Stadt Ulm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de