Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Engstingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Engstingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_8ba2b8891b8044317c0940322fbebad88989ada7899ca92e3d86e7290b3350a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kasse/Steuer (Kasse/Steuer)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 61

    72829 Engstingen

    Hausanschrift

    Kirchstraße 6

    72829 Engstingen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engstingen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engstingen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Engstingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engstingen

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Engstingen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Engstingen

    Dem Antragsteller fallen Gebühren in höhe von 5,50 €, diese werden ihm in Rechnung gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engstingen

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke Eigentum der ausgebenden Stelle ist. Die unbrauchbare oder wiedergefundene Hundesteuermarke müssen Sie umgehend zurückgeben. Die Nichtabgabe der Hundesteuermarke stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de