Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Engstingen
Beschreibung
Hinweise für Engstingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienst
Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kasse/Steuer (Kasse/Steuer)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 61
72829 Engstingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vorab einen Termin beim jeweiligen Sachbearbeiter vereinbaren!!!) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Mit Terminvergabe Di 07:30 - 12:00 Mit Terminvergabe und 15:00 - 18:00 Uhr Mit Terminvergabe Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 Ohne Terminvergabe und 14:00 - 16:00 Uhr Ohne Terminvergabe Fr 07:30 - 12:00 Uhr Mit Terminvergabe
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engstingen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
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Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Engstingen
Dem Antragsteller fallen Gebühren in höhe von 5,50 €, diese werden ihm in Rechnung gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engstingen
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke Eigentum der ausgebenden Stelle ist. Die unbrauchbare oder wiedergefundene Hundesteuermarke müssen Sie umgehend zurückgeben. Die Nichtabgabe der Hundesteuermarke stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg