Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Stühlingen
Beschreibung
Hinweise für Stühlingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Stühlingen (Stadt Stühlingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stühlingen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stühlingen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stühlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Stühlingen
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Stühlingen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
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Die Kosten für die Ersatzmarke betragen 5,00 EUR laut unserer Hundesteuersatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg