Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_5355ec65dafad6d23460bd8813ccba6d18be2919590467aadc2dda35f75d92a8

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    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung (Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Straße 4

    78050 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 821316

    Fax: 07721 821327

    E-Mail: finanzen@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Villingen-Schwenningen (Stadt Villingen-Schwenningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterplatz 7/8

    78050 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:15 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-0

    Fax: 07721/82-2007

    E-Mail: stadt@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    5€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de