Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_8f7cd1e8b86c6fc25bbf2046153e10fbb7981fa2cb61079c35b37701ad860578

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei der Gemeinde Königsfeld (Kämmerei der Gemeinde Königsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 9

    78126 Königsfeld im Schwarzwald

    Lieferanschrift

    Rathausstraße 2

    78126 Königsfeld im Schwarzwald

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeit des Bürger-Service) Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeit des Rathauses) Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeit der Tourist-Info) Mo 09:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr Sa 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07725 8009 23

    E-Mail: finanzen@koenigsfeld.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de