Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Wittnau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wittnau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungsamt (Rechnungsamt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Friedhofweg 11

    79249 Merzhausen

    Hausanschrift

    Friedhofweg 11

    79249 Merzhausen

    Kontakt

    E-Mail: rechnungsamt@vghexental.de

    Fax: +49 761 40161 47

    Telefon Festnetz: +49 761 40161 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wittnau

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wittnau

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wittnau

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wittnau

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Wittnau

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Wittnau

    Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr
    von 10 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steu-
    ermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust
    geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an
    die Gemeinde zurückzugeben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wittnau

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de