Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Althengstett
Beschreibung
Hinweise für Althengstett
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienst
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 41
75379 Althengstett
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Althengstett
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Althengstett
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Althengstett
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Althengstett
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Verfahrensablauf
Hinweise für Althengstett
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Althengstett
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Althengstett
innerhalb eines Monats
Kosten
Hinweise für Althengstett
Eine neue Steuermarke kostet 10,00 €.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Althengstett
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Althengstett
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg