Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Dossenheim
Beschreibung
Hinweise für Dossenheim
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Steuern, Liegenschaften, Forst (Steuern, Liegenschaften, Forst)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Internet
Gemeinde Dossenheim (Gemeinde Dossenheim)
Adresse
Hausanschrift
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Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dossenheim
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dossenheim
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dossenheim
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Dossenheim
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Dossenheim
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Dossenheim
Die Gemeinde Dossenheim, erhebt laut Hundesteuersatzung § 11 (6) eine Gebühr von 10,00€.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dossenheim
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg