Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Brackenheim
Beschreibung
Hinweise für Brackenheim
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Brackenheim (Stadt Brackenheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 61
74334 Brackenheim
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Allgemeine Finanzverwaltung (Allgemeine Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
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74334 Brackenheim
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Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07135 105134
E-Mail: finanzen@brackenheim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Brackenheim
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Brackenheim
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brackenheim
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Brackenheim
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Brackenheim
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Brackenheim
Für die Ausstellung einer Ersatzmarke werden 5,00 Euro berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brackenheim
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg