Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Brackenheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brackenheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_6218b5bbcfea5845e4cb3c555fa607d7ab13c22ec63bb4bd10827c8267ba10dd

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    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_f8c9f2cbdcd7865f480d5df2b52984fd11b352aa2f3f89b390f9db23e57f5a9e

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Brackenheim (Stadt Brackenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    74336 Brackenheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 61

    74334 Brackenheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    74334 Brackenheim

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07135/105-0

    Fax: 07135/105-188

    E-Mail: info@brackenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Allgemeine Finanzverwaltung (Allgemeine Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    74336 Brackenheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 61

    74334 Brackenheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    74334 Brackenheim

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:30 - 12:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07135 105134

    E-Mail: finanzen@brackenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brackenheim

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brackenheim

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brackenheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brackenheim

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Brackenheim

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Brackenheim

    Für die Ausstellung einer Ersatzmarke werden 5,00 Euro berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brackenheim

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de