Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Gundelsheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gundelsheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gundelsheim (Stadt Gundelsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60

    74825 Gundelsheim

    Hausanschrift

    Tiefenbacher Straße 16

    74831 Gundelsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06269 96 88

    Telefon Festnetz: 06269 96 0

    E-Mail: info@gundelsheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60

    74825 Gundelsheim

    Hausanschrift

    Tiefenbacher Straße 16

    74831 Gundelsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gundelsheim

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gundelsheim

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gundelsheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gundelsheim

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Gundelsheim

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Gundelsheim

    5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gundelsheim

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de