Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienst
Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
keine
Voraussetzungen
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Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können die Ersatzmarke elektronisch über das Serviceportal, persönlich oder schriftlich beantragen.
Fristen
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Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Für die Ausstellung einer Ersatzmarke ist dort eine Gebühr i.H.v. 5,00 € festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg