Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_94c05889857553c6d19cdee310ccf913e8d9d9d9530303766be18e566ab17145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuerabteilung (Steuerabteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2730

    Fax: +49 7131 56 3889

    E-Mail: steuern@heilbronn.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können die Ersatzmarke elektronisch über das Serviceportal, persönlich oder schriftlich beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Für die Ausstellung einer Ersatzmarke ist dort eine Gebühr i.H.v. 5,00 € festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de