Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Leutenbach
Beschreibung
Hinweise für Leutenbach
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienst
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
71395 Leutenbach
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leutenbach
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Leutenbach
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leutenbach
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Leutenbach
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Leutenbach
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Leutenbach
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leutenbach
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg