Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_9f6aedef1a8d7b09dcc16d3988ac20a767c2c2d0391ee94daa7debb437192301

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Studionstraße 10

    71726 Benningen am Neckar

    Postfachadresse

    Postfach 61

    71724 Benningen am Neckar

    Lieferanschrift

    Studionstraße 10

    71724 Benningen am Neckar

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Zutritt nur mit Terminvereinbarung! und 14:00 - 16:00 Uhr Zutritt nur mit Terminvereinbarung! Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 071449060

    Fax: 0714490627

    E-Mail: finanzen@benningen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de