Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Gerlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gerlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

    ID: L100022_1bfb2e810f9d91ddeb6021a562b488056864a540273ebb465f5b26f6f0279ed0

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben (Steuern und Abgaben)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 04 63

    70829 Gerlingen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    70839 Gerlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07156 205 7013

    Fax: 07156 205 5000

    E-Mail: steueramt@gerlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gerlingen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gerlingen

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gerlingen

    § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gerlingen

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Fristen

    Hinweise für Gerlingen

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Gerlingen

    5 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gerlingen

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de