Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Weil der Stadt
Beschreibung
Hinweise für Weil der Stadt
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
71263 Weil der Stadt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: steueramt@weil-der-stadt.de
Telefon Festnetz: +497033521120
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weil der Stadt
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Weil der Stadt
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Weil der Stadt
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
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Für die Aushändigung der Ersatzmarke wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg