Ganztagsschule

    Kind für Ganztagesgrundschule der Stadt Karlsruhe anmelden

    Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen und Formulare zum Besuch einer Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe.

    Beschreibung

    Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen und Formulare zum Besuch einer Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe.

    Ansprechpartner

    Für Ulm wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung für die Ganztagsschule erfolgt über die Schulen.

    Anmeldungen für die Ferienbetreuung und für die Betreuung ab 16 Uhr erfolgt über die Schulen oder das Schul-und Sportamt. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Anmeldeformulare.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind besucht oder wird eine Grundschule besuchen, an der ein Ganztagsangebot in verbindlicher Form oder in Wahlform besteht.

    Ergänzende Hinweise:
    Jede Grundschule hat einen Schulbezirk. Dort müssen Sie Ihr Kind zur Einschulung anmelden. Wenn die Schule keine Ganztagsschule ist, können Sie einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.

    Ihre zuständige Schule finden Sie mit Hilfe der Grundschulsuche

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zur Ganztagsgrundschule in der Wahlform umfasst in der Regel ein Schuljahr und erfolgt in der Schule, die Ihr Kind besucht oder besuchen wird.

    An Ganztagsschulen in verbindlicher Form nimmt die ganze Schülerschaft am Ganztagsangebot teil. Mit der Schulanmeldung ist Ihr Kind automatisch zur Ganztagsgrundschule angemeldet.

    Anmeldeformulare für Betreuung ab 16 Uhr sowie Ferienbetreuung erhalten Sie auf service bw, im Schulsekretariat oder im Schul- und Sportamt.

    Kosten

    Die Ganztagsgrundschule ist bis auf das Mittagessen bis 16 Uhr kostenfrei.

    Folgend Links zu Informationen über weitere Entgelte:

    Entgelte für das kostenpflichte Nachmittagsmodul (ab 16 Uhr)

    Entgelte für die kostenpflichtige Ferienbetreuung

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Informationen zu den Ermäßigungen für die Ferienbetreuung und weiteren finanziellle Unterstützungsmöglichkeiten (Karlsruher Pass/Bildung und Teilhabe) finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de