Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Beschreibung
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
- welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
- wann Sie zahlen müssen,
- wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen ausfüllen.
Online-Dienste
Online-Fragebogen Beteiligung an einer Personengesellschaft
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Fragebogen Gründung einer Kapitalgesellschaft und Genossenschaft
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Heidelberg (Finanzamt Heidelberg)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 102360
69111 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221/7365-0 (Zentrale)
Fax: 06221/7365-190
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Empfangsvollmacht
- bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
- Im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen
Voraussetzungen
Sie nehmen eine
- gewerbliche,
- selbstständige freiberufliche oder
- land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,
oder Sie gründen eine
- Körperschaft,
- Kapitalgesellschaft
- Personengesellschaft/-gemeinschaft oder
- einen Verein,
oder
- Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.
Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen:
- Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
- Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
- Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
- Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
- Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.
Schriftliche Anmeldung:
- Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.
Fristen
- In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Bearbeitungsdauer
je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg