Baumfällgenehmigung beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Die Baumschutzsatzung der Stadt Stuttgart schützt Bäume in bestimmten Bezirken der Stadt. Diese Bäume sind vom Eigentümer fachgerecht zu unterhalten. Beabsichtigen Sie, geschützte Bäume z. B. fällen, zurückschneiden, kappen oder in deren Wurzelbereich graben, bzw. Aufschüttungen vornehmen zu wollen, benötigen Sie eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung.
Wenn der Baum in Verbindung mit einem bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben beseitigt werden soll, ist der Antrag zusammen mit dem Bauantrag beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart einzureichen. In allen übrigen Fällen ist der Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen - Sachgebiet Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung zu stellen.
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Ansprechpartner
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Grünordnung und Verwaltungsaufgaben (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Grünordnung und Verwaltungsaufgaben)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Oder nach telefonischer Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 21620330
erforderliche Unterlagen
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Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen. Zusätzlich zum Antragsformular benötigen wir von Ihnen:
- eine Lageplanskizze mit dem Standort des Baumes.
- soweit vorhanden Fotos vom Baum und der Situation, Gutachten zur Vitalität des Baumes, Nachweise der Schädigung von Gebäuden, Leitungen, etc.
- bei allen Bauvorhaben eine Erklärung des Bauherrn über die mögliche Beeinträchtigung des Baumbestandes.
Die Lageplanskizze können Sie mit dem Kartenviewer erstellen. Benutzen Sie hierfür das Werkzeug „Zeichnen / Schreiben“ um den gewünschten Bereich zu markieren und anschließend das Werkzeug „Drucken“ um den Ausschnitt als PDF abzuspeichern oder zu drucken.
Voraussetzungen
Hinweise für Stuttgart
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Naturdenkmäler)
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Geschützte Landschaftsbestandteile)
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen)
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten)
- § 30 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) (Naturdenkmale)
- § 31 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) (Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlicher Schutz von Alleen)
Rechtsbehelf
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Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
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Setzen Sie sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung bei Fragen
- zum Schutzstatus,
- zu Genehmigungen beziehungsweise
- Ausnahmen.
Fristen
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möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung
Kosten
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abhängig vom Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen zum Baumschutz finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg