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    Baumfällgenehmigung beantragen

    Hinweise für Stuttgart

    Die Baumschutzsatzung der Stadt Stuttgart schützt Bäume in bestimmten Bezirken der Stadt. Diese Bäume sind vom Eigentümer fachgerecht zu unterhalten. Beabsichtigen Sie, geschützte Bäume z. B. fällen, zurückschneiden, kappen oder in deren Wurzelbereich graben, bzw. Aufschüttungen vornehmen zu wollen, benötigen Sie eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung.

    Beschreibung

    Hinweise für Stuttgart

    Die Baumschutzsatzung der Stadt Stuttgart schützt Bäume in bestimmten Bezirken der Stadt. Diese Bäume sind vom Eigentümer fachgerecht zu unterhalten. Beabsichtigen Sie, geschützte Bäume z. B. fällen, zurückschneiden, kappen oder in deren Wurzelbereich graben, bzw. Aufschüttungen vornehmen zu wollen, benötigen Sie eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung.

    Wenn der Baum in Verbindung mit einem bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben beseitigt werden soll, ist der Antrag zusammen mit dem Bauantrag beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart einzureichen. In allen übrigen Fällen ist der Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen - Sachgebiet Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung zu stellen.

    Online-Dienst

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    ID: L100022_b881791d856abb90517ec1dd1f0f48afde5ab57dc68a4d96326c935257b9ac63

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Grünordnung und Verwaltungsaufgaben (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Grünordnung und Verwaltungsaufgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmale Straße 9

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 21620330

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stuttgart

    Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen. Zusätzlich zum Antragsformular benötigen wir von Ihnen:

    • eine Lageplanskizze mit dem Standort des Baumes.
    • soweit vorhanden Fotos vom Baum und der Situation, Gutachten zur Vitalität des Baumes, Nachweise der Schädigung von Gebäuden, Leitungen, etc.
    • bei allen Bauvorhaben eine Erklärung des Bauherrn über die mögliche Beeinträchtigung des Baumbestandes.

    Die Lageplanskizze können Sie mit dem Kartenviewer erstellen. Benutzen Sie hierfür das Werkzeug „Zeichnen / Schreiben“ um den gewünschten Bereich zu markieren und anschließend das Werkzeug „Drucken“ um den Ausschnitt als PDF abzuspeichern oder zu drucken.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stuttgart

    Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stuttgart

    Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stuttgart

    Setzen Sie sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung bei Fragen

    • zum Schutzstatus,
    • zu Genehmigungen beziehungsweise
    • Ausnahmen.

    Fristen

    Hinweise für Stuttgart

    möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung

    Kosten

    Hinweise für Stuttgart

    abhängig vom Antrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stuttgart

    Weitere Informationen zum Baumschutz finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de