Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Universitätsstadt Tübingen ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die sechs Wochen vor der Wahl in der Universitätsstadt Tübingen mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Ziehen Sie danach aus dem jeweiligen Wahlgebiet (beispielsweise der Gemeinde oder dem Landkreis) weg, verlieren Sie die Wahlberechtigung für die betreffende Wahl und werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Ziehen Sie innerhalb des Wahlgebiets um, bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können im bisherigen Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Wenn Sie bei der Kreistagswahl oder der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart lieber in ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Online-Dienst
Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz (Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Meldebescheinigung über Ihre Anmeldung in der neuen Wohngemeinde
- gegebenenfalls Ausweisdokument
Voraussetzungen
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- Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Sie ziehen in eine andere Gemeinde um oder verlegen Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde, die im gleichen Landkreis liegt wie Ihre bisherige Wohngemeinde oder die wie Ihre bisherige Wohngemeinde im Gebiet des Verbands Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) liegt.
- Sie melden sich bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohngemeinde an.
- Ihre bisherige Wohngemeinde hat ihnen noch keinen Wahlschein für die Briefwahl ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt oder Gemeinde erhoben werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beim Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz der Universitätsstadt Tübingen beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, z. B. wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Zugleich werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde gestrichen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Fristen
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Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tübingen
Bei einem Umzug innerhalb Universitätsstadt Tübingen erfolgt in der Regel keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, in dem die neue Hauptwohnung liegt.
Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass sich durch Ihren Umzug innerhalb Universitätsstadt Tübingen die Wahlberechtigung für die Ortschaftsratswahl ändert. Erfolgt die Ummeldung bei der Meldebehörde bis 16 Tage vor der Wahl, werden Sie in das neue Wählerverzeichnis eingetragen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Bei einer späteren Ummeldung können Sie bei der Universitätsstadt Tübingen einen Wahlschein für die Ortschaftsratswahl in Ihrem neuen Wohnortsteil beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg