Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge

    E-Kennzeichen beantragen

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Online-Dienste

    Leasingbriefauskunft

    ID: L100022_6023913-6000975-1936-6008074-191

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    Leasingbriefauskunft

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    Leasingbriefauskunft

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    Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für E-Kennzeichen vereinbaren

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    Termin in Zulassungsstelle Weinheim für E-Kennzeichen vereinbaren

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    Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für E-Kennzeichen vereinbaren

    ID: L100022_6023369-6000975-1936-6008107-191

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    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim (Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Muthstraße 4

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-5520

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

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    Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch (Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7

    69168 Wiesloch

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-4134

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

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    Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim (Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röntgenstraße 2

    69469 Weinheim

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Weinheim

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    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-6033

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

    Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en