E-Kennzeichen beantragen
Beschreibung
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
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Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für E-Kennzeichen vereinbaren
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Termin in Zulassungsstelle Weinheim für E-Kennzeichen vereinbaren
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Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für E-Kennzeichen vereinbaren
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim (Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-5520
Internet
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch (Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-4134
Internet
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim (Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 46 80
69036 Weinheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-6033
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel keine
Kosten
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg