Fundsache abgeben oder nachfragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Zur Suche von verloren gegangenen Dingen in und um Friedrichshafen nutzen Sie unser Online-Fundbüro oder informieren Sie sich in unserem aktuellen Fundbericht.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Online-Dienst
Online-Fundbüro Stadt Friedrichshafen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7546 92450
Internet
Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7544 959000
Internet
Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52140
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52142
Internet
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52157
Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 507 0
E-Mail: info@ailingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- Sollte das eigene Fahrrad im Fahrradraum stehen, muss man sich als rechtmäßigen Besitzer ausweisen. Dies geschieht entweder durch das Vorlegen des Kaufvertrages, durch das Vorlegen der Fahrrad-Rahmennummer oder durch ein Foto, das den Besitzer zusammen mit seinem Fahrrad zeigt.
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friedrichshafen
keine Angabe
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Sie haben einen Gegenstand verloren:
Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben.
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort „Fundsache“.
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an unser Fundbüro.
Zur Suche von verloren gegangenen Dingen nutzen Sie unser Online-Fundbüro oder informieren Sie sich in unserem aktuellen Fundbericht.
Fahrrad abholen: Verwaltungsgebühr von 10 Euro
Wer ein Fahrrad verloren hat oder wem sein Fahrrad gestohlen wurde, der kann sich immer mittwochs von 8 bis 13 Uhr an der Information im Rathaus melden und kann dann im Fahrradraum nachschauen, ob es gefunden bzw. abgegeben wurde.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns nachfragen.
In der Regel muss die verlierende Person einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel
- eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
- Anaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
- Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
- bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
- Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
- bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung
Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.
Fundgegenstände die Sie verloren haben, können Sie auch im Internet unter https://fundinfo.de/buergerservice mit einer online-Verlusterfassung melden.
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Fundsachen (Sonderregelung Fahrräder siehe unten) können Sie persönlich zu den Öffnungszeiten bei uns im Bürgeramt Friedrichshafen oder in der jeweiligen Ortsverwaltung abgeben.
Fristen
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-
Kosten
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- Auskunft des Fundbüros: kostenlos
- Fahrrad abholen: Verwaltungsgebühr von 10 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg