Fundsache abgeben oder nachfragen
Hinweise für Konstanz
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Hinweise für Konstanz
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7531 9423790
Internet
Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (sonstige Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Dingelsdorf@konstanz.de
Telefon Festnetz: +4975335295
Internet
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7533 936813
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Besuche im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (siehe Hinweise unter Sonstiges). ) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos, IMEI-Nummer bei Handys, Fahrradpass
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Sie haben einen Gegenstand verloren:
Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.
Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.
In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel
- eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
- Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
- Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
- bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
- Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
- bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung
Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Sie müssen ihn abgeben.
Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Häufig können Sie gefundene Gegenstände auch bei den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgeben. Informieren Sie sich vorab.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.
Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung
Beim Fundbüro erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.
Fristen
Hinweise für Konstanz
-
Kosten
Hinweise für Konstanz
- Auskunft des Fundbüros: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr mindestens 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Fundfahrräder
Fundfahrräder sind grundsätzlich beim Bürgerbüro, den Ortsverrwaltungen oder außerhalb der Öffnungszeiten bei den Polizeidienststelle abzugeben.
Tiere
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen oder abhanden gekommen, wenden Sie sich bitte an das Tierschutzheim in Konstanz.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg