Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden

    Hinweise für Konstanz

    Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden.

    Sie übertragen gefährliche Krankheiten.
    Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Um eine Ratte der Stadt Konstanz zu melden, nutzen Sie bitte den Mängelmelder.

    Den Link zum Mängelmelder finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare und weitere Angebote“.

    Für das Melden der Ratte bitte die Kategorie „Hinweise" benutzen.

    Online-Dienste

    Mängelmelder Konstanz

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    Ansprechpartner

    Amt für Stadtplanung und Umwelt (Amt für Stadtplanung und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Bitte beachten Sie, dass einige unserer Mitarbeiter aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Ortsterminen nicht immer zu den genannten Zeiten erreichbar sind. Für konkrete Fragen und Anliegen empfehlen wir Ihnen daher, die Möglichkeit der Terminvereinbarungen zu nutzen.) Mo 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: asu@konstanz.de

    Fax: +49 7531 900 122556

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 2556

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Sie haben eine Ratte gesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Bei Privatgrundstücken

    Verständigen Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

    Hinweis: Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie dafür sorgen, dass aufgefundene, tote Ratten sofort beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.

    Am besten beauftragen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung und Beseitigung der Ratten.

    Bei öffentlichen Flächen

    Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de