Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden

    Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_58c33b4f8e3d71fbb0654dad22c724b4ce202af7fd10e3569bef01287a550d70

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortspolizeibehörde (Ortspolizeibehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    69222 Nußloch

    Hausanschrift

    Sinsheimer Straße 19

    69226 Nußloch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gewerbeamt (Gewerbeamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    69222 Nußloch

    Hausanschrift

    Sinsheimer Straße 19

    69226 Nußloch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Ratte gesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
    • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
    • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Bei Privatgrundstücken

    Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

    Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

    Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

    Bei öffentlichen Flächen

    Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de