Ratte melden
Beschreibung
Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.
Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.
Online-Dienst
Online-Schadensmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice (Bürgerservice)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 265
75021 Eppingen
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:30 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07262 9201152
Telefon Festnetz: 07262 9201153
Telefon Festnetz: 07262 9201234
Fax: 07262 9201177
E-Mail: rathaus@eppingen.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben eine Ratte gesehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
- § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
- die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Bei Privatgrundstücken
Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.
Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.
Fristen
keine
Kosten
Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg