• Kirchheim am Neckar (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
Seuchenschutz Meldung

Ratte melden

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

Online-Dienst

Ratte melden

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Gemeinde Kirchheim am Neckar (Gemeinde Kirchheim am Neckar)

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 78

74366 Kirchheim am Neckar

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@kirchheim-n.de

Fax: 07143 8955 55

Telefon Festnetz: 07143 8955 0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben eine Ratte gesehen.

Handlungsgrundlage(n)

Infektionsschutzgesetz (IfSG):

  • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
  • § 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
  • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Bei Privatgrundstücken

Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

Bei öffentlichen Flächen

Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

Fristen

keine

Kosten

Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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