ICT- Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

    Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
    Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

    Beschreibung

    Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
    Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

    Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
    Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.

    Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.

    Trainee in diesem Sinne ist, wer

    • über einen Hochschulabschluss verfügt,
    • ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
    • entlohnt wird.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    ID: L100022_6020203-6000840-1615-6031357-303

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ausländerwesen (Sachgebiet Ausländerwesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schmiederstraße 21

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 12:00 - 16:00 Uhr Di 12:00 - 16:00 Uhr Mi 12:00 - 16:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 825899

    Fax: +49 9341 825900

    E-Mail: stephanie.voelkner@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

    • in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
    • direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören.
      Der Transfer muss eine Dauer von 90 Tagen überschreiten und maximal drei Jahre andauern.
      Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.

    Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:

    • Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
    • Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
    • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
    • Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    • § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
    • § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
    • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.

    Fristen

    vor Ablauf Ihres Visums

    Kosten

    • erste Erteilung einer ICT-Karte: EUR 100,00
    • Verlängerung bis zu drei Monate: EUR 96,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en