Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_6a241337dac94d45be1a6e75af785cf7304e2e01d289467ee50a16b736db0094

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Wangen im Allgäu (Große Kreisstadt Wangen im Allgäu)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88239 Wangen im Allgäu

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    88227 Wangen im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Montag und 14:00 - 16:00 Uhr Montag Di 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag Mi 08:00 - 12:30 Mittwoch und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch Do 08:00 - 12:30 Donnerstag und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag Fr 08:00 - 13:00 Uhr Freitag

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07522/74-0

    Fax: 07522/74-111

    E-Mail: Stadtverwaltung@Wangen.de

    De-Mail: info@wangen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de