Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_fe09231fa7eb6f3635a3def5b166d73eaad653c4aed5f64725874d16fe2934d7

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Laupheim (Stadt Laupheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07392 7040

    Fax: 07392 704256

    E-Mail: stadt.laupheim@laupheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung (Amt für öffentliche Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07392704225

    Fax: 07392704256

    E-Mail: ordnungsamt@laupheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de