Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Hinweise für Ulm

    Mit einem Handwerkerparkausweis können Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind, mit ihrem Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen kostenlos parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Mit einem Handwerkerparkausweis können Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind, mit ihrem Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen kostenlos parken.

    Der Handwerkerparkausweis ist nur für gewerbliche Einsatzzwecke und ausschließlich im Stadtgebiet Ulm nutzbar. Das Parken am Betriebs- bzw. Dienstsitz ist mit dem Parkausweis nicht gestattet.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude "Stadt Ulm, Münchnerstraße 2, 89073 Ulm"

    ID: L100022_6003195-6000803-2079-6023647-347

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicestelle Verkehr (Servicestelle Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Straße 2

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 6691

    E-Mail: service-verkehr@ulm.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

      • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
      • Kopie der Handwerkskarte bzw.
      • Kopie der aktuellen IHK-Mitgliedsbescheinigung
      • Kopie des Kfz-Scheins von jedem angegebenen Fahrzeug
      • Fotos der Fahrzeuge auf denen das Kennzeichen in Verbindung mit der Firmenbeschriftung sowie der Fahrzeugeinrichtung sichtbar ist

      Hinweis:
      Die Handwerkskarte wird von der Handwerkskammer ausgestellt. Eine IHK-Mitgliedsbescheinigung der IHK-Ulm ist unter https://mitgliedsbescheinigung-ulm.gfi.ihk.de/start sowie auf Anfrage per Mail an info@ulm.ihk.de erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Der Handwerkerparkausweis kann von Betrieben beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Der Betrieb muss entweder bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer gemeldet sein
    • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
    • Das eingesetzte Fahrzeug muss sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für den Transport von schwerem und umfangreichem Material oder Werkzeug eignen. Sportwagen, Luxuslimousinen, Oldtimer, etc. sind von vornherein ausgenommen
    • Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein, die die Tätigkeit des Betriebes erkennen lässt. Die Aufschrift muss gut sichtbar an den Seiten, am Heck oder an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht sein
    • Das Fahrzeug muss auf die Firma oder der/ den Firmeninhaber/-in zugelassen sein. Fahrzeuge, die auf andere Personen oder Firmen zugelassen sind, können nicht berücksichtigt werden
    • Es wird eine Beschreibung der Tätigkeit und Begründung des Bedarfes des Fahrzeugs für diese Tätigkeit benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Das Antragsformular sowie ein dazugehöriges Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie in der rechten Downloadspalte. Bitten füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Anlagen dazu. Die Unterlagen senden Sie anschließend an service-verkehr@ulm.de oder per Post an die Servicestelle Verkehr. Sie erhalten den Handwerkerparkausweis nachfolgend per Post mit einer Rechnung. Sollten Sie einen persönlichen Termin bevorzugen, denken Sie bitte an die oben aufgeführten Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    240,00 € pro Handwerkerparkausweis und Jahr.

    Es können auch Tagesgenehmigungen beantragt werden. Auf diesen Genehmigungen wird das Kennzeichen des Werkstattfahrzeugs eingetragen. Diese Genehmigungen sind nur am Tag des eingetragenen Datums gültig. Bei mehreren Arbeitseinsätzen sind Blöcke mit jeweils 10 Tagesgenehmigungen erhältlich.

    Die Verwaltungsgebühr für die jeweilige Genehmigung beträgt:

    • Tagesgenehmigung: 14,00 €
    • Block mit 10 Tagesgenehmigungen: 118,00 €
    • Tagesgenehmigung Fußgängerzone: 22,00 €

    Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €. Sobald mehr als ein Kennzeichen auf dem Parkausweis eingetragen sind, muss bei Verlust ein Neuantrag gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de