Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_8ae59e59954d27b78ee01a5f88687f83e59b3e9cb8b5aa25063d6e2cdfdd791e

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Offenburg (Stadt Offenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 90

    77652 Offenburg

    Hausanschrift

    Hauptstraße 75-77

    77652 Offenburg

    Postfachadresse

    Postfach 24 50

    77614 Offenburg

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    77654 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 82-0 (Telefonzentrale)

    Fax: 0781 82-7515 (zentraler Faxeingang)

    E-Mail: rathaus@offenburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de