Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker beantragen (Handwerkerparkausweis)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_6581-6007233-1977-6015110-3

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Verkehrsbehörde (Verkehrsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014671

    E-Mail: GuT@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Handwerkerfahrzeug, das nicht in einer der Tiefgaragen am Rande der Fußgängerzone abgestellt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • 15,00 € pro Tag
    • 280,00 € für 4 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Tipp:
    Kopien der erforderlichen Unterlagen beifügen.
    Begründen, warum das Fahrzeug am Arbeitsort abgestellt werden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de