Handwerkerparkausweis beantragen
Hinweise für Rastatt
Beschreibung
Hinweise für Rastatt
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Untere Straßenverkehrsbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 07222 381 3247
Telefon Festnetz: 07222 381 3245
Telefon Festnetz: 07222 381 3224
Telefon Festnetz: 07222 381 3244
Telefon Festnetz: 07222 381 3246
Fax: 07222 381 3299
E-Mail: amt32@landkreis-rastatt.de
Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten (Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (nur mit bestätigtem Termin) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rastatt
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Rastatt
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Rastatt
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Rastatt
keine
Kosten
Hinweise für Rastatt
150,00 € pro Ausweis (kann bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden) für 1 Jahr ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rastatt
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg